Ab dem 1. Juni 2025 treten aufgrund der Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes und der Festlegungen der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) tiefgreifende Veränderungen in den energiewirtschaftlichen Prozessen in Kraft, die sich auch auf das Umzugswesen auswirken.
Für weitere Fragen steht das Kundencenter der Stadtwerke Neustadt während der Öffnungszeiten telefonisch und persönlich zur Verfügung.
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