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      Häufig gestellte Fragen zum Ein-, Aus- und Umzug

      Wo können Sie Ihren Ein- oder Auszug melden?

      Sie können uns Ihren Ein- oder Auszug direkt hier mitteilen.

      Wer ist für die An- und Abmeldung verantwortlich?

      Die Anmeldung und Abmeldung liegt in Ihrer Verantwortung. Einige Vermieter bieten diesen Service für ihre Mieter an. Falls Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Vermieter.

      Wann müssen Sie den Zählerstand nach Ihrem Auszug melden?

      Bitte übermitteln Sie uns den Zählerstand Ihrer alten Wohnung spätestens zehn Tage nach Ihrem Auszug. Idealerweise notieren Sie diesen bereits bei der Wohnungsübergabe. Falls wir innerhalb dieser Frist keinen Zählerstand von Ihnen erhalten, wird Ihr Verbrauch geschätzt.

      Was sollten Sie am Umzugstag beachten?

      Lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe den aktuellen Zählerstand für Strom und/oder Erdgas in Ihrer alten Wohnung ab. Auch in Ihrem neuen Zuhause sollten Sie den Zählerstand direkt bei der Übergabe erfassen und notieren.

      Müssen Sie Ihren Energievertrag bei einem Umzug kündigen?

      Nein, eine Kündigung ist nicht erforderlich – stattdessen melden Sie sich einfach ab. Eine reguläre Kündigung unterliegt bestimmten Fristen, die oft nicht mit Ihrem Auszugsdatum übereinstimmen. Durch die Abmeldung endet Ihr Vertrag mit der Wohnungsübergabe und der Übermittlung Ihres Zählerstands. Anschließend erhalten Sie eine Schlussabrechnung.

      Können Sie Ihren Auszug auch später noch melden?

      Ja, das ist möglich. Ihr Umzug kann bis zu sechs Wochen rückwirkend gemeldet werden – dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Falls Sie uns erst nach Ablauf dieser sechs Wochen informieren, können wir Ihren Vertrag maximal sechs Wochen in die Vergangenheit zurückdatieren.

      Können Sie Ihren bestehenden Vertrag in Ihr neues Zuhause mitnehmen?

      Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Mitnahme möglich. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich.